Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2026 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 22. 10. 2025, 2025-0.842.923). Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG 1988 ergibt sich daraus für das Jahr 2026 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 162,22 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.817,04; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2026 herangezogen, siehe ARD 6964/2/2025).

