Mit BGBl I 2025/72 wurde die Pensionserhöhung für 2026 kundgemacht. Wie schon in den Vorjahren erfolgt eine nach dem Gesamtpensionseinkommen (unter Einbeziehung der Sonderpensionen, siehe dazu auch BGBl I 2025/73) abgestufte Pensionserhöhung: Bis € 2.500,- kommt es zu einer Erhöhung um 2,7 %, höhere Pensionen werden um den Fixbetrag € 67,50 erhöht (bei der erstmaligen Anpassung im Jahr 2026 reduziert sich der Erhöhungsbetrag nach § 108h Abs 1a erster Satz ASVG um 50 %). Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden mit dem Anpassungsfaktor 2026 (also ebenfalls um 2,7 %) erhöht (Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende im Jahr 2026: € 1.308,39).

