( BAO § 273 ) Eine Berufung gemäß § 243 BAO ist nur gegen Bescheide, die die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, zulässig, nicht aber gegen Bescheide einer Finanzlandesdirektion. VwGH 96/13/0194 v. 15.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 273 ) Eine Berufung gemäß § 243 BAO ist nur gegen Bescheide, die die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, zulässig, nicht aber gegen Bescheide einer Finanzlandesdirektion. VwGH 96/13/0194 v. 15.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)