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BAO § 273

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4858/15/97 Heft 4858 v. 1.8.1997

( BAO § 273 ) Eine Berufung gemäß § 243 BAO ist nur gegen Bescheide, die die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, zulässig, nicht aber gegen Bescheide einer Finanzlandesdirektion. VwGH 96/13/0194 v. 15.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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