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BAO § 232

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4858/14/97 Heft 4858 v. 1.8.1997

( BAO § 232 ) Ein Sicherstellungsauftrag kann gegenüber einem Haftungsgläubiger auch dann - selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht - erlassen werden, wenn noch kein „rechtskräftiger Haftungsbescheid ergangen“ ist. VwGH 96/13/0048 v. 11.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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