( BAO § 232 ) Ein Sicherstellungsauftrag kann gegenüber einem Haftungsgläubiger auch dann - selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht - erlassen werden, wenn noch kein „rechtskräftiger Haftungsbescheid ergangen“ ist. VwGH 96/13/0048 v. 11.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)