(BAO § 238, § 9) Für die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides gegen den Geschäftsführer kommt es nicht darauf an, wann für die Abgabenbehörde die Uneinbringlichkeit der Forderung bei der GmbH infolge Konkurseröffnung festgestanden hat, sondern ob sie den Haftungsbescheid vor Ablauf der Verjährungsfrist erlassen hat. VwGH 92/14/0088 v. 26.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)