(BAO § 224) Hat der Geschäftsführer einer GmbH als Abgabenschuldner keine Kenntnis von der Einleitung des Haftungsverfahrens gegen ihn, ist er nicht verpflichtet der Finanzbehörde eine Änderung seiner Adresse mitzuteilen. VwGH 95/17/0212, AW 95/17/0054 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)