(BAO § 236, UStG § 21) Die Festsetzung eines Säumniszuschlages für fällige Umsatzsteuer ist nicht unbillig, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt infolge unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung durch den Steuerberater noch kein entsprechendes Guthaben durch Überrechnung nach Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung aufgeschienen ist. VwGH 92/13/0309 v. 24.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)