(BAO § 236 Abs 1) Der Umstand der jahrelangen Verletzung von Zahlungspflichten gegenüber der Abgabenbehörde ist geeignet, die Verweigerung der Nachsicht von (80% der) Abgabenschuldigkeit, deren Einhebung an sich als unbillig erkannt wurde, als innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen zu beurteilen. VwGH 92/13/0291 v. 27.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)