(EStG § 1, § 70) Die Nichtanwendung der Bestimmungen über den Jahresausgleich auf ungarische Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Österreich widerspricht dem Diskriminierungsverbot des DBA mit Ungarn nicht.
VwGH 92/13/0306, 0307 v.24.01.1996
Das EStG 1988 sieht für beschränkt Steuerpflichtige die Durchführung eines Jahresausgleichs samt der Berücksichtigung steuermindernder Positionen nicht vor. Die Bestimmungen über Lohnsteuerkarten - die Lohnsteuerkarte ist eine öffentliche Urkunde - sind gemäß § 70 Abs 5 EStG 1988 auf beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nicht anzuwenden.