(BAO § 236) Forderungsausfälle als Folge eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Einhebung sei unbillig. Eine solche Annahme kann dann berechtigt sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer solchen Intensität und Dauer sind, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeit zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führt. VwGH 95/14/0062 v. 23.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)