(BAO § 20, § 236) Der Festsetzung einer Abgabe kann nicht mit dem Einwand der Unbilligkeit entgegengetreten werden. VwGH 94/16/0268 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 20, § 236) Der Festsetzung einer Abgabe kann nicht mit dem Einwand der Unbilligkeit entgegengetreten werden. VwGH 94/16/0268 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)