( BAO § 232 ) Hat ein Steuerschuldner Firmenanteile veräußert und den Verkaufserlös zur Abdeckung von Bankverbindlichkeiten verwendet sowie weiters zugunsten seiner Mutter ein dingliches Veräußerung s- und Belastungsverbot an einer Liegenschaft begründet, wurde durch diese Maßnahmen - auch wenn der Verkaufserlös zur Tilgung von Schulden gedient hat - die Aussicht des Abgabengläubigers auf Schuldtilgung verschlechtert, so dass ein Sicherstellungsauftrag gerechtfertigt ist. VwGH 95/15/0057 v. 20.02.1997. (Bescheid aufgehoben)