( BAO § 308 ) Eine Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag vor Zurückweisung der Berufung als verspätet ist nicht geboten. VwGH 97/17/0162 v. 26.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 308 ) Eine Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag vor Zurückweisung der Berufung als verspätet ist nicht geboten. VwGH 97/17/0162 v. 26.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)