( BAO § 212a, § 299 ) Der Abspruch über einen Aussetzungsantrag, der sich auf mehrere Abgabenbeträge bezieht, muss keineswegs einheitlich erfolgen. Umgekehrt kann bei mehreren Abgabenbeträgen ein einheitlich erfolgter bescheidmäßiger Abspruch hinsichtlich eines Abgabenbetrages dem Gesetz entsprechen und hinsichtlich eines anderen Abgabenbetrages rechtswidrig sein. VwGH 93/13/0082 v. 30.09.1998. (Bescheid aufgehoben)