( BAO § 232 ) Unterliegen die Sparbücher eines Steuerpflichtigen einer erfolgten Beschlagnahme für andere Zwecke als jene der Abgabeneinbringung, schließt dies die Erforderlichkeit einer abgabenbehördlichen Sicherstellung auf Vermögenswerte deswegen nicht aus, weil die Abgabenbehörde sonst auf Bestand und Dauer einer Beschlagnahme der Sparbücher keinen Einfluss hätte. VwGH 98/13/0062 v. 27.08.1998. (Beschwerde abgewiesen)