(BAO § 212a) Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer Berufungsentscheidung, die über eine Berufung im Sinne des § 212a Abs 1 BAO ergeht, auch dann zu verfügen, wenn gegen die Berufungsentscheidung Beschwerde an den VwGH erhoben wird. VwGH 95/17/0057 v. 23.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)