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BAO § 212a

BetriebswichtigesARD 4766/6/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(BAO § 212a) Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer Berufungsentscheidung, die über eine Berufung im Sinne des § 212a Abs 1 BAO ergeht, auch dann zu verfügen, wenn gegen die Berufungsentscheidung Beschwerde an den VwGH erhoben wird. VwGH 95/17/0057 v. 23.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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