(BAO § 201) Das Begehren auf Rückzahlung einer geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist gesetzeskonform dahingehend aufzufassen, die Abgabenbehörde möge zunächst die Abgabe festsetzen und sodann über die Rückzahlung absprechen. Die Abweisung des Begehrens auf Rückzahlung ohne Erlassung eines Abgabenbescheides ist daher inhaltlich rechtswidrig. VwGH 94/17/0329 v. 26.01.1996. (Bescheid aufgehoben)