Die Gewinnverteilungsregelungen des Gesellschaftsvertrages einer aus zwei Familienmitgliedern bestehenden OHG sehen einen Vorweggewinn eines Gesellschafters von jährlich 350.000 S und die gleichmäßige Verteilung des Restgewinnes vor. Von dieser Gewinnverteilungsregel können die beiden Gesellschafter einvernehmlich durch Gesellschafterbeschluss abweichen.