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BAO § 184

Lohnsteuer und AbgabenARD 5059/13/99 Heft 5059 v. 10.9.1999

( BAO § 184 ) Umsatzminderung durch ungerechtfertigte oder überhöhte Gutschriften, durch nicht erklärte Ausgangsrechnungen und Inanspruchnahme überhöhter Vorsteuerbeträge infolge Nichtberücksichtigung der von Lieferanten erteilten Gutschriften erfüllen die Voraussetzungen für eine Schätzung. VwGH 98/14/0105 v. 17.02.1999. (Bescheid aufgehoben)

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