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Absetzbarkeit von Katastrophenschäden im Privatbereich

Lohnsteuer und AbgabenARD 5059/12/99 Heft 5059 v. 10.9.1999

Private Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wie insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Als Katastrophenschäden zählen dabei nur Schäden auf Grund von Naturereignissen. Es muss sich also um Ereignisse handeln, die nach objektiver Sicht aus dem „regelmäßigen Ablauf der Dinge“ herausfallen (vgl. dazu z.B. BMF v. 14. 2. 1996 = ARD 4724/35/96).

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