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BAG § 15

ArbeitsrechtARD 4792/18/96 Heft 4792 v. 15.11.1996

(BAG § 15) Die Auflösung eines Lehrverhältnisses kann nur schriftlich gegenüber dem Lehrvertragspartner erfolgen. OLG Wien 10 Ra 135/95 v. 29.01.1996, Revision unzulässig.

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