( AVRAG § 3 ) Der Übergang der Dienstverhältnisse bei Einbringung eines Betriebes (Betriebsübergang) erfolgt ex lege und ohne Rücksicht darauf, ob der einzelne betroffene Arbeitnehmer davon informiert wurde, und unabhängig davon, ob der frühere Inhaber des Betriebes seine operative Tätigkeit vollständig eingestellt hat oder nicht. OLG Wien 7 Ra 299/97k v. 30.03.1998.