§ 34 Abs 8 EStG - Es besteht weder eine gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung, somit keine Zwangsläufigkeit, seinem Kind über den Besuch einer allgemein bildenden Schule in Österreich hinaus die Möglichkeit zu schaffen, eine gleichartige Schule im Ausland bloß wegen der besonderen sprachlichen Ausbildung zu besuchen.