§ 34 Abs 4 EStG - Der Berechnung des Selbstbehaltes bei außergewöhnlichen Belastungen ist das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG unter Abzug der außergewöhnlichen Belastungen, die ohne Selbstbehalt abzugsfähig sind, zugrunde zu legen.
VwGH 28.01.2003, 98/14/0160