Autobahnmeistereien haben im Bereich der Straßenerhaltung einen eigenen ergebnisorientierten Bereich abzudecken und entsprechen somit dem Betriebsbegriff des ArbVG.
Autobahnmeistereien haben im Bereich der Straßenerhaltung einen eigenen ergebnisorientierten Bereich abzudecken und entsprechen somit dem Betriebsbegriff des ArbVG.