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Kollektivvertragszugehörigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 28infas 2008, 78 Heft 3 v. 1.5.2008

Für den OGH ist für die Kollektivvertragsunterworfenheit die in § 8 Z 1 ArbVG erwähnte Mitgliedschaft in der Form maßgeblich, wie sie faktisch gehandhabt wird, nämlich durch Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband.

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