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Auslegung eines Sozialplanes

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2025/91wbl 2025, 354 Heft 6 v. 10.7.2025

§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 29 ArbVG, § 109 Abs 3 ArbVG

Betriebsvereinbarungen sind nach den Auslegungsegeln für Gesetze auszulegen. Soll ein Sozialplan nach seinem Wortlaut für alle Arbeitnehmer gelten, deren Arbeitsverhältnis „aufgelöst wird“, sind darunter nicht auch Arbeitnehmer zu verstehen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst durch Kündigung beendet haben.

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