§ 4 Abs 2 Z 3 ArbVG
Bei der Beurteilung der maßgebenden wirtschaftlichen Bedeutung ist auch bei einer Vereinigung von
Seite 353
§ 4 Abs 2 Z 3 ArbVG
Bei der Beurteilung der maßgebenden wirtschaftlichen Bedeutung ist auch bei einer Vereinigung von
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