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AuslBG § 2 Abs 2

ArbeitsrechtARD 5022/16/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( AuslBG § 2 Abs 2 ) Ausländische Frauen, denen in einem Animierlokal neben einer Umsatzbeteiligung an den von Gästen konsumierten Getränken Gelegenheit zur Prostitution gegeben wird, sind als arbeitnehmerähnlich einzustufen und benötigen eine Beschäftigungsbewilligung. VwGH 98/09/0281, 0282 v. 18.12.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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