( AngG § 39 ) Der Satz in einem Dienstzeugnis „ein Arbeitnehmer habe sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ ist geeignet, die Erlangung einer neuen Stelle durch den Arbeitnehmer zu erschweren, weil es den Eindruck erwecken würde, er sei nicht in der Lage gewesen, die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen. ASG Wien 28 Cga 174/97f v. 18.03.1998, rk.