( ABGB § 914, ASVG § 273 ) Knüpft ein Kollektivvertrag als Anspruchsvoraussetzung für eine Betriebspension an die im ASVG definierte Berufsunfähigkeit an, gebührt die Betriebspension auch dann, wenn der Berufsunfähigkeitsbegriff im ASVG geändert wird.
OGH 8 Ob A 227/98k v. 17.09.1998