( AuslBG § 2 Abs 2 ) Wurde für die von ausländischen Arbeitskräften geleisteten „Elektroinstallationsarbeiten“ ein Stundenentgelt verrechnet und bezahlt, widerspricht dies der Annahme eines Werkvertragsverhältnisses. VwGH 95/09/0187 v. 07.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)