( AuslBG § 28 ) § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG bestimmt nichts über das Verschulden, weshalb zur Tatbegehung gemäß § 5 Abs 1 VStG fahrlässiges Handeln (wie etwa im Fall nicht ausreichender Erkundigungen über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte) genügt. VwGH 98/09/0197 v. 10.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)