Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH (6 Ob 204/11k wbl 2012, 291) bietet Anlass, über das Verhältnis der Ausfallshaftung (§ 70 GmbHG) zum Kaduzierungsverfahren (§ 66 GmbHG) nachzudenken. Die Rechtsfrage lautet: Bedarf die Geltendmachung der Ausfallshaftung der vorherigen Durchführung eines Kaduzierungsverfahrens?
Deskriptoren: Ausfallshaftung, Kaduzierung, Vormännerhaftung.