§ 18 Abs 8 AlVG idF BGBl I 2001/103, § 81 Abs 8 AlVG - Eine Dienstnehmerin, die nach der Geburt ihres ersten Kindes zunächst Karenzurlaub in Anspruch genommen und Karenzurlaubsgeld bezogen hat und nach der Geburt ihres zweiten Kindes Wochengeld und schließlich - nach dem mittlerweile in Kraft getretenen KBGG - Kinderbetreuungsgeld, hat nach ihrer Kündigung nach Ablauf des Kündigungsschutzes nach MSchG Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Zwecke der Ausbildung.