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AÜG § 11, AVRAG § 2

ArbeitsrechtARD 5079/5/99 Heft 5079 v. 26.11.1999

( AÜG § 11, AVRAG § 2 ) Soweit nach Abschluss des mündlichen Einstellungsvertrages nach Arbeitsantritt beim Beschäftiger vom Überlasser ein Dienstzettel mit dem in § 11 AÜG angeführten Mindestinhalt und einer weiteren nach § 11 Abs 3 AÜG grundsätzlich zulässigen Konventionalstrafenbedingung vorbereitet und der überlassenen Arbeitskraft zur Unterschrift übermittelt wird, handelt es sich dabei nicht um eine ungewöhnliche unzulässige Bedingung.

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