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Aufteilungsverfahren und Insolvenz

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/117Zak 2026, 73 Heft 4 v. 2.3.2026

EheG: § 85

ZPO: § 17

Aus der Rsp ist abzuleiten, dass der insolvente geschiedene Ehegatte dem vom Insolvenzverwalter fortgeführten Aufteilungsverfahren als Nebenintervenient beitreten kann, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse an dessen Obsiegen hat.

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