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Haftung des Abschlussprüfers

SteuerrechtAufsatzJohannes Peter GruberAufsichtsrat-aktuell 2023, 158 - 159 Heft 4 v. 15.8.2023

Der Abschlussprüfer hat der geprüften Gesellschaft und deren Gläubigern Schadenersatz zu leisten, wenn er sorgfaltswidrig gehandelt hat. Der Schadenersatz ist aber auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt. Was passiert, wenn der Schaden diese Höchstbeträge übersteigt? Sind die Gesellschaft und die Gläubiger anteilsmäßig zu befriedigen? Nein! Der OGH hat nun klargestellt, dass die Ansprüche der Gesellschaft vorgehen.

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