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Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung

SteuerrechtAufsatzJosef Baumüller, Alice Niklas, Hannes SchnellerAufsichtsrat-aktuell 2023, 152 - 158 Heft 4 v. 15.8.2023

Anfang Jänner 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Damit wird ein neues Kapitel in der Geschichte der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das im Zeichen der Ambition steht, die ökonomische, ökologische und soziale Leistung eines Unternehmens „auf Augenhöhe“ zu verankern – im Unternehmen selbst wie in seiner Kommunikation mit den Stakeholdern. Dies geht mit tiefgreifenden Veränderungen im gesamten Verständnis von Corporate Governance einher. Eine Neuregelung in der CSRD, die das deutlich zum Ausdruck bringt, ist die künftige Pflicht zur Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Berichterstattung. Diese Vorgabe und die damit einhergehenden Implikationen stehen im Zentrum dieses Beitrags.

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