Die Unabhängigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft soll ua dadurch sichergestellt werden, dass Vorstandsmitglieder nicht frei abberufen werden können. Nach § 75 Abs 4 AktG muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen. Das AktG enthält lediglich eine demonstrative Aufzählung solcher wichtiger Gründe. Es kommen daher auch nicht im Gesetz explizit genannte wichtige Gründe für eine Abberufung in Betracht. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit Druck von außen einen wichtigen Grund für eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern darstellen kann.

