Der Dokumentation von Gremiensitzungen kommt angesichts der vielseitigen Haftungsgefahren, die mit einer Tätigkeit als Organmitglied in einem Gremium verbunden sind, erhebliche Bedeutung zu. Aufbauend auf dem ersten Teil dieses Beitrags (Aufsichtsrat aktuell 2022, S 166 ff) wird im vorliegenden zweiten Teil im Besonderen auf die Frage der Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen zur Protokollierung von Gremiensitzungen eingegangen. Abgesehen von der Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Anforderungen sind dabei auch persönlichkeitsrechtliche Aspekte, insbesondere das Thema Datenschutzrecht, zu berücksichtigen.

