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Aufrechnung im aufrechten Arbeitsverhältnis

Basis-WissenARD 5536/6/2004 Heft 5536 v. 8.10.2004

Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung, dabei werden beide Forderungen wechselseitig getilgt. Im Fall der Aufrechnung sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Schuldner und Gläubiger zugleich. Durch eine Aufrechnung ersparen sich die Parteien des Arbeitsvertrages die Exekutionsführung.

Voraussetzungen der Aufrechnung

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