( ABGB § 862, § 863, AngG § 19 Abs 2 ) Die Auflösung eines Probedienstverhältnisses durch Fax kann unwirksam sein; ist das Fax aber tatsächlich zugegangen, stellt der ungehinderte Dienstantritt am PC noch keine stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses dar.
ASG Wien 26 Cga 108/95g v. 19.02.1996, bestätigt durch OLG Wien 9 Ra 293/96s v. 07.10.1996