Redaktionelle Anmerkung zu OGH 24.09.2004, 8 ObA 96/04g, ARD 5550/3/2004
Rechtssatz OGH
Bei zweifelhafter Krankmeldung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auf mehrere Aufforderungen seines Arbeitgebers, sich zu melden, zu antworten; ansonsten verliert er seinen Krankenentgeltanspruch.