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ASVG § 89, StGG Art 5

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4966/36/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( ASVG § 89, StGG Art 5 ) Dass Leistungsansprüche u.a. in der Pensionsversicherung ruhen, solange der Anspruchsberechtigte eine Freiheitsstrafe verbüßt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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