(ASVG § 273) Die fehlende Nachfrage nach Arbeit (bei schlechter Arbeitsmarktlage) ist dem Risikobereich der Arbeitslosenversicherung zuzurechnen und für die Frage der Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. OGH 10 Ob S 2129/96b v. 11.06.1996.
(ASVG § 273) Die fehlende Nachfrage nach Arbeit (bei schlechter Arbeitsmarktlage) ist dem Risikobereich der Arbeitslosenversicherung zuzurechnen und für die Frage der Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. OGH 10 Ob S 2129/96b v. 11.06.1996.