( ASVG § 255 Abs 1 ) Ein Fotolaborant kann im Rahmen des nach § 255 Abs 1 ASVG gegebenen Berufsschutzes auf den Verweisungsberuf eines Kundenberaters in Fotofachgeschäften verwiesen werden. Auch hier handelt es sich beim Verweisungsberuf um eine qualifizierte Teiltätigkeit des Lehrberufes, wodurch der erworbene Berufsschutz nicht verloren geht; von einer Umschulung in einen neuen Beruf kann nicht gesprochen werden. OGH 10 Ob S 417/98s v. 12.01.1999.