( ASVG § 255 Abs 1 ) Mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von 7 Wochen jährlich schließen den Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus und bewirken daher, dass der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist. In welchem Umfang der Versicherte in der Vergangenheit Krankenstände konsumiert hat, ist für diese Entscheidung nicht von Bedeutung. OGH 10 Ob S 198/98k v. 18.08.1998.