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Dienstverhältnis von Kommanditisten zur Komplementärgesellschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 5007/14/99 Heft 5007 v. 26.2.1999

( BAO § 22, EStG § 4 Abs 4, § 23 Z 2 ) Die - von einer Kommanditgesellschaft der (Komplementär-)GmbH ersetzten - Gehaltsaufwendungen für einen nicht zum Geschäftsführer bestellten Kommanditisten sind im Rahmen der Gewinnfeststellung der Kommanditgesellschaft nicht als Betriebsausgaben, sondern als Gewinnanteil iSd § 23 Z 2 EStG anzusehen.

VwGH 98/15/0150 v. 19.11.1998

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