( ASVG § 162 ) Eine Totgeburt löst einen Wochengeldanspruch auch für die Zeit nach der Entbindung aus, während im Falle einer Fehlgeburt Wochengeld nur für die Zeit bis zum Eintritt der Fehlgeburt gewährt werden kann. OLG Linz 12 Rs 93/95 v. 31.10.1995. (ZAS Jud. 1/1997)